Sehr geehrter...
hiermit zeigen wir an, dass uns die Firma
Universal Music GmbH,
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Briegmann, Stralauer Allee 1, 10245 Berlin,
mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat. Die ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.
Gegenstand dieses Schreibens ist die Verletzung von Urheber-, Leistungsschutz- und Nutzungsrechten durch die unerlaubte Verwertung von Tonaufnahmen.
Wir mussten feststellen, dass Sie am 08.09.2009 das noch unveröffentlichte Musikwerk „Liebe ist für alle da“ der Künstlergruppe „Rammstein“ ohne die erforderliche Zustimmung unserer Mandantin, der die ausschließlichen Verwertungsrechte an diesem Werk zustehen, im Internet bei dem Dienst „Rapidshare.com“ vervielfältigt haben und unter der URL
http://rapidshare.com/files/277...001/rs.rar öffentlich zugänglich gemacht haben.
Mit der widerrechtlichen Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung dieser Tonaufnahme haben Sie die ausschließlichen Rechte unserer Mandantin verletzt.
Wir haben Sie daher aufzufordern,
1. es zu unterlassen, die oben angegebene Tonaufnahme oder anderes geschütztes Repertoire unserer Mandantin ohne die erforderliche Einwilligung unserer Mandantin zu vervielfältigen und/oder öffentlich zugänglich zu machen oder auf sonstige Weise auszuwerten, sowie
2. sich zur Absicherung dieses Unterlassungsanspruches zu verpflichten, bei zukünftigen Zuwiderhandlungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 EUR zu zahlen;
3. die in dieser Angelegenheit entstandenen Kosten zu tragen.
Sie sind dabei gemäß § 97 Abs. 1 UrhG zur Unterlassung und gemäß § 97a Abs. 1 UrhG zur Erstattung der Kosten unserer Inanspruchnahme verpflichtet. Die entstandenen Kosten geben wir Ihnen mit der anliegenden Kostennote auf.
Als Frist für den Eingang einer unterschriebenen strafbewehrten Unterlassungserklärung (vorab per Fax oder E-Mail, zusätzlich im Original per Post), die wir in der Anlage beifügen, haben wir uns den
10.09.2009, 18:00 Uhr
vorgemerkt. Wir behalten uns vor, nach fruchtlosem Fristablauf ohne weiteres Zuwarten gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Den Ausgleich der Kostennote erwarten wir bis zum 17.09.2009.
Mit freundlichen Grüßen