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25.01.11, 15:12
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#1 (Permalink)
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Rapidshare Uploader abgemahnt - Abmahnkosten über 2.000 Euro
Erneut wurde ein Uploader des beliebten One-Click-Filehosters Rapidshare abgemahnt. Der betroffene hatte das Filmwerk "Umständlich verliebt" auf den Filehoster geladen. Die Kanzlei Waldorf fordert für die Rechtsverletzung eine Gesamtsumme von über 2.000 Euro.
Filesharing via One-Click- Hoster ist mitunter ein gefährliches Spiel. Dies gilt zwar nicht für die Downloader, sehr wohl aber für die Uploader. Wir haben bereits mehrfach über Abmahnungen berichtet, die Uploader diverser Filehoster betroffen haben. Nun liegt uns erneut eine Abmahnung vor, die einen Nutzer des One-Click-Hosters Rapidshare betrifft.
Der betreffende User hatte das Werk "Umständlich verliebt" bei Rapidshare hochgeladen. Anhand der Abmahnung der Kanzlei Waldorf ist anzunehmen, dass dies per Remote-Upload geschah. Die Quelle des Uploads: ein Server, den der betroffene Nutzer bei der OVH GmbH angemietet hatte. Die Kanzlei Waldorf hatte sich laut dem Schreiben zuerst an Rapidshare gewandt. Dort händigte man die zu den hochgeladenen Dateien zugehörigen IP-Adressen aus.
Aus dem Schreiben geht interessanterweise nicht hervor, ob hierfür ein gerichtlicher Beschluss bemüht wurde. Anhand des Wortlautes könnte man annehmen, dass dies nicht geschehen ist. So heißt es, dass man den Filehoster "zur Auskunft aufgefordert" hätte. Dieser Anfrage kam man detailliert nach.
Die IP-Adressen führten die Kanzlei zur OVH GmbH. Diese wurde ebenfalls aufgefordert, Auskunft zu erteilen. Gleichwohl variiert die Formulierung hier, da explizit von einem "Auskunftsverfahren" gegen die OVH GmbH die Rede ist. Seitens des Hosters wurde sodann mitgeteilt, wer den betreffenden Server gemietet hat.
Für die Rechtsverletzung soll der Abgemahnte 1.350 Euro Schadensersatz leisten. Die entstandenen Rechtsanwaltskosten der Kanzlei Waldorf werden mit 911,80 Euro beziffert. Insgesamt soll der Abgemahnte somit 2.261,80 Euro begleichen. gulli.com - news - view - Rapidshare Uploader abgemahnt - Abmahnkosten über 2.000 Euro Wenn ihr Fragen oder ReUpp Anfragen zu meinen Uploads habt, schreibt mir eine PN.
Meine Upp´s immer auf SO NL x7 FS MU Only HD Only 250 MB part´s nur einmal entpacken. RS.com Gibt es nur noch auf FullHD.bz | | | | |
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25.01.11, 16:08
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#2 (Permalink)
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Rapidshare Uploader abgemahnt - Abmahnkosten über 2.000 Euro
Zitat: |
Insgesamt soll der Abgemahnte somit 2.261,80 Euro begleichen.
| Geht ja noch, ich denke das hätte auch deutlich schlechter für ihn ausfallen können da er sicher nicht nur diesen einzigen Film geuppt hat.
Jeder von uns ist Kunst, gezeichnet vom Leben.
Arbeite klug, nicht hart.
Ich suche und finde deshalb Links meist ungeprüft! . | |
Geändert von cake. (25.01.11 um 16:08 Uhr).
Grund: Satzzeichen haben gefehlt :)
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25.01.11, 16:30
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#3 (Permalink)
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Rapidshare Uploader abgemahnt - Abmahnkosten über 2.000 Euro
Bilder davon gibt es hier: *14.08.2010 †31.01.2011 R.I.P. TopMark
Wenn was down ist schreibt mir eine Pn | | | | |
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25.01.11, 16:59
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#4 (Permalink)
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Rapidshare Uploader abgemahnt - Abmahnkosten über 2.000 Euro
Bin zwar schon länger nicht mehr bei Rapidshare, aber ich denke, dass KEIN OCH eine IP eines Uploaders ohne Druck vom Gericht raus geben würde! Es währe der absolute Untergang für JEDEN OCH! Rapidshare würe sich damit auch ins eigene Fleisch schneiden, was sie ohnehin schon damit gemacht haben, dass sie keine Vergütung mehr für Uploader haben. | | | | |
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25.01.11, 19:20
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#5 (Permalink)
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Rapidshare Uploader abgemahnt - Abmahnkosten über 2.000 Euro
Ich glaube ehrlich gesagt sowieso nicht, dass Rapidshare weiterhin auf den Warez Sektor setzen wird... Es wird doch so oder so kaum noch dort geuppt seit es keine "vergütung" mehr gibt. Denke mal Rapidshare versucht sich in Richtung "seröses" Unternehmen zu entwickeln bzw. entwickelt sich gezwungener Maßen dazu, da dort eben nur noch sehr wenig geuppt wird. Folgich wären sie auch nicht mehr so auf diese Art von "Kundschaft" angewiesen, obgleich diese sicherlich nach wie vor einen nicht ganz unerheblichen Anteil der User ausmachen, so dürfte dieser aber doch in Konsequenz der immer weiter schwindenden Angebote deutlich geschrumpft sein.... | | | | |
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25.01.11, 23:33
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#6 (Permalink)
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Rapidshare Uploader abgemahnt - Abmahnkosten über 2.000 Euro
Zitat:
Zitat von Tobi2139 Bin zwar schon länger nicht mehr bei Rapidshare, aber ich denke, dass KEIN OCH eine IP eines Uploaders ohne Druck vom Gericht raus geben würde! Es währe der absolute Untergang für JEDEN OCH! Rapidshare würe sich damit auch ins eigene Fleisch schneiden, was sie ohnehin schon damit gemacht haben, dass sie keine Vergütung mehr für Uploader haben. | Besser kann man es nicht sagen! Zitat:
Zitat von MagerQuark Ich glaube ehrlich gesagt sowieso nicht, dass Rapidshare weiterhin auf den Warez Sektor setzen wird.. | Unhaltbare Theorie. RapidShare ist mit Warez aufgewachsen, sie kennen es gar nicht anders als genau die Kategorie von Uploadern, deren Interesse der Verbreitung illegaler Daten obliegt zu supporten etc. Zitat:
Zitat von MagerQuark Es wird doch so oder so kaum noch dort geuppt seit es keine "vergütung" mehr gibt. | Dennoch findet man alles und noch vieles mehr von dem was auf Netload, Uploaded usw. liegt auch dort
RapidShare ist und bleibt weiterhin der größte Hoster. Deren Vorsprung ist nicht mal eben durch ein paar Schlagzeilen aufzuholen. Zitat:
Zitat von MagerQuark Denke mal Rapidshare versucht sich in Richtung "seröses" Unternehmen zu entwickeln bzw. entwickelt sich gezwungener Maßen dazu, da dort eben nur noch sehr wenig geuppt wird. | Die offizielle Version ist der Versuch den Leuten weiß zu machen RapidShare diene in erster und einziger Linie dazu Online-Speicher für Legalen Content zu stellen. Was anderes können sie auch nicht machen! Eine Aussage à la "Wir fungieren auch als Hoster für Raubkopien" bedeutet letztendlich die sofortige Schließung des Unternehmens + weitere Folgen.
RapidShare wurde mittlerweile so sehr die Hände gebunden das ihnen nichts weiter bleibt als auf einige Gerichtsurteile einzugehen und solange sie nicht dazu verdonnert werden den Inhalt ihrer Dateien, welche auf eigenen Servern liegen komplett auf Illegalität zu prüfen, dessen Aufwand auch nicht zumutbar wäre, wird sich an RapidShare bezüglich eines "seriösen Unternehmens" nichts ändern. Zitat:
Zitat von MagerQuark Folgich wären sie auch nicht mehr so auf diese Art von "Kundschaft" angewiesen, obgleich diese sicherlich nach wie vor einen nicht ganz unerheblichen Anteil der User ausmachen, so dürfte dieser aber doch in Konsequenz der immer weiter schwindenden Angebote deutlich geschrumpft sein.... | Nenne mir nur 1-3 Unternehmen die ihre Dateien für einen legalen Verwendungszweck bei RapidShare Up- und Downloaden. Mir ist seit Aufstieg des Hosters keine Legale Aktivität die auf Servern der RapidShare AG stattfand bekannt, welche auch nur einen Bruchteil des Schadens tragen könnten, wenn RapidShare zu 100% auf legalen Inhalt setzen würde. RapidShare - Warez = "Untergang" (dramatisch dargestellt) ▲
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Nie war mehr Anfang als Jetzt | | | | |
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26.01.11, 01:08
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#7 (Permalink)
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Rapidshare Uploader abgemahnt - Abmahnkosten über 2.000 Euro
Ich sage euch Leute. Das ist der Anfang vom Ende der Zeit des billigen, sicheren, schnellem und unkomplizierten Down- und Uploaden via OCHs.
Es stellt sich aktuell nur eine einzige Frage: Wie lange dauert es bis die Medienindustrie von der Abmahnindustrie verlangt die OCH-Nutzer und nicht mehr nur die P2P-Nutzer abzumahnen. Sobald das eintritt haben wir Verhältnisse wie auf einem öffentlichen Bit Torrent Tracker. Und glaubt nicht, dass immer nur die Uploader belangt werden. Früher und später wird die Anwaltskanzlei Rasch oder Konsorten erkannt haben, dass Rapidshare auf eine einzige Anfrage ja auch die IPs von 1000 Downloaders herausgibt. Da kommt dann auf einen Schlag eine Menge Geld in die Kasse.
Es hängt von zu vielen Faktoren ab wie lange wir die Vorzüge der OCHs noch genießen können. Aber ich persönlich schätze mal, dass wir in maximal 5 Jahren neue Alternativen brauchen werden. Und diese Alternativen werden teurer. Wenn es sie überhaupt gibt. Ein anonymer Proxy-Server macht für mich 0 Sinn, wenn er mir nicht mindestens 2 MB/s gibt. Und selbst wenn es sowas zu einem vernünftigen Preis gebe wäre es vom Prinzip her exakt dasselbe wie Rapidshare. Wahrscheinlich würden für die Rausgabe der Daten diesselben Standardschreiben benutzt werden können.
Ich persönlich werde versuchen die Zeit in der ich jeden Film innerhalb von 3 Minuten auf meinem Rechner hatte noch so gut es geht zu genießen. Wenn wir Kinder im Alter von 15 haben, dann werden wir denen vielleicht erzählen können: Ach früher, da gabs noch jeden Film kostenlos im Internet, und erwischt wurde man eh nicht. Und die werden dann sagen: Oh mann, wie geil muss das gewesen sein. Und das wird dann ungefähr so sein wie wenn euch eure Großeltern erzählen, dass bei ihnen eine Schachtel Marlboro 50 Pfennig gekostet hat.
Und macht euch bitte nichts vor: Eine neue Technologie wird nicht kommen. Sowohl P2P als auch OCH sind keine Technologien in dem Sinn. Sie nutzen einfach nur die Standardmöglichkeiten des Netzes für ihre Zwecke aus. Die technische Struktur des Netz wird aber immer weniger anonym, daher wird es auch keine bezahlbaren neuen Alternativen geben. Zitat: |
Nenne mir nur 1-3 Unternehmen die ihre Dateien für einen legalen Verwendungszweck bei RapidShare Up- und Downloaden. Mir ist seit Aufstieg des Hosters keine Legale Aktivität die auf Servern der RapidShare AG stattfand bekannt, welche auch nur einen Bruchteil des Schadens tragen könnten, wenn RapidShare zu 100% auf legalen Inhalt setzen würde. RapidShare - Warez = "Untergang" (dramatisch dargestellt)
| Haha, hast du dir das überwachen der Rapidshare-Geschäfte zum Lebenssinn ernannt oder woher willst du wissen, dass nichts legales auf den RS Servern abläuft?
Mach dir um RS mal keine Sorgen. Die haben eine sehr große und starke Infrastruktur aufgebaut, finanziert durch die Premium-Kunden-Gelder natürlich. Diese Infrastruktur lässt sich durchaus für legale Zwecke nutzen. Server die in der Lage sind richtig viel Traffic zu handlen sind sehr gefragt. RS wird solange im Warez-Geschäft bleiben wie es sich lohnt. Danach werden sie ihren Namen ändern und als seriöses Unternehmen Downloadkapazitäten vermieten. Überleben werden sie damit ganz bestimmt. Es gibt ja etliche Firmen die dasselbe Geschäftsmodell haben. Aber im Gegensatz zu RS hatten die nie das Glück, dass sie ein paar Jahre lang Unmengen an Geld verdient haben, dass sie in eine riesige Infrastruktur stecken konnten. | |
Geändert von Kundenservice (26.01.11 um 01:48 Uhr).
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26.01.11, 01:44
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#8 (Permalink)
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Rapidshare Uploader abgemahnt - Abmahnkosten über 2.000 Euro
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26.01.11, 07:46
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#9 (Permalink)
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Rapidshare Uploader abgemahnt - Abmahnkosten über 2.000 Euro
Denke, dass die Anwaltskanzlei gemerkt hat dass RapidShare in die Knie geht wenn man vor der Türe steht. Denn der Film wurde bei sehr viel mehr OCH's gehostet als bei RapidShare, aber nur bei RapidShare wurde geboostet.
Allgemein sollte man als Upper die Finger von Constantin lassen.
"Stehen Frauen an der Spitze der Regierung, so ist der Staat in Gefahr, denn sie handeln nicht nach den Anforderungen der Allgemeinheit, sondern nach zufälliger Neigung und Meinung."
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26.01.11, 08:42
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#10 (Permalink)
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Rapidshare Uploader abgemahnt - Abmahnkosten über 2.000 Euro
Irgendwie kann ich das was die schreiben von der Kanzlei nicht so einfach glauben auch wenns naiv klingt.Ein Auskunftsverfahren dürfte jawohl etwas Zeit in Anspruch nehmen oder ? Und da es um ein Delikt vom 18.11.2010 geht finde ich es echt heftig schnell wenn das Schreiben schon am 04.01.2011 verschickt wurde.Das würde bedeuten das sich keiner der Unternehmen, also RS und OVH sich auch nur in irgendeiner Form gewehrt hätten sondern einfach auf Verlangen Auskunft gegeben hätten und das kann ich mir nicht vorstellen, sorry.
Das ganze würde schlüssiger sein, wenn man die Stellungnahmen von RS und OVH zu dem Fall hätte.
Hier mal nen Comment zu nem Fall bei Netload : Zitat:
Donnerstag, 15. April 2010
Waldorf - Netload
Derzeit kursieren zwei Berichte über Abmahnungen der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf die im Namen der Constantin Film Verleih GmBH verschiedene Personen wegen des angeblichen rechtswidrigen "Uploads" eines (offensichtlich im Kino erstelltes) Filmplagiats bei dem "Filehoster" Netload GmbH, Frankfurt das mit dem Titel "Die Zeiten ändern Dich" bezeichnet wird.
Ghandy - Gulli.com
SharePorn - Admin
In diesen Berichten kommt es zu drastischen Fehlern von denen einer hier besprochen werden soll (Durch einen Gerichtsbeschluss war der Anbieter (übrigends ein bei den Uppern populärer Root-Server-Anbieter) gezwungen, die Daten des Uploaders rauszugeben...).
Die bereits seit dem März 2010 auftretenden Abmahnungen gegen "Serverbetreiber" die auf diesen Servern (Rapidshare, Netload) angeblich die Rechte der Constantin Film GmbH verletzen sprechen von einem "Auskunftsverfahren", ohne jedoch den Nachweis zu erbringen in welcher Form ein Gericht bei der Beauskunftung eingeschaltet worden ist.
1. Netload
In den bekannten Fällen wurden die Plagiate über sog. "Root-Server" - "Anonymisierungsdienste" auf die Server der Firma Netload, Frankfurt geladen. Die Beauskunftung der hierzu verwendeten (wohl) statischen Internetprotokolladressen fand ausweislich der Abmahnung ohne richterlichen Beschluss statt.
2. OVH SAS + OVH GmbH
Der Erkentnisstand (der sich noch verändern kann): Die statischen IPs waren angeblich den Root-Servern obiger Firmen zuzuordnen. Die Abmahnung behauptet nun die Kanzlei Waldorf habe gegen beide Unternehmen ein Auskunftsverfahren durchgeführt.
Erstens kann eine Massenabmahnkanzlei kein "Verfahren" durchführen.
Zweitens befindet sich rechtlich die jeweilige streitgegenständliche statische Internetprotokolladresse (OVH SAS) auf britischem Boden. Die Verantwortliche jedoch unterliegt auch ausweislich Ihrer AGBs der französischen Jurisdiktion. Eine gerichtliche Maßnhame der Kanzlei Waldorf scheitert in Fankreich bereits an der vorrauszusetzenden Tatsache, das die ermittelnde Leipziger HausLoggerbude der Kanzlei keinerlei Erlaubniss zur Verwendung der Daten (Daten, nicht etwa personenbezogene Daten) vorlegen kann.
Die OVH SAS dürfte wie Netload die Kanzlei Waldorf an die nächste Stelle verweisen haben, eine dubiose Firma OVH GmbH, Saarbrücken. Diese verweist im Bereich der "Anonymisierungsdienste" jedoch auf die AGB der OVH SAS. Ein gerichtliches Auskunftsverfahren gegen die OVH GmbH könnte allein dann wahrscheinlich sein, wenn diese in Unkenntniss der eigenen Rechtsposition keine Beschwerde eingelegt hätte. Da es sich um einen Bagatellfall (mit wohl minderer Qualität handelt) kann man an dieser Stelle nicht nachvollziehen wie es diese Firma glaubhaft schaffen kann hochsensible Unternehmensdaten oder Privatbereiche vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen.
3. Zwischenfazit
Alle Firmen lehnen eine Mithaftung gegenüber den Abgemahnten ab. Dies ist nach neuerer BGH-Rechtsprechung stark in Zweifel zu setzen. (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2009 - I ZR 216/06). Zudem ist nach den dortigen Vorträgen der Karlsruher Richter ebenso zu prüfen, ob der Vorhaltende tasächlich in der gewählten Abmahnungsart in eine "persönliche Haftung" genommen werden kann.
Vielmehr aber stinkt der Vorgang im verfassungsrechtlichen Bereich zum Himmel. "Aufgehoben wird die Anonymität nur gegenüber den staatlichen Behörden und dabei auch nur dann, wenn nach den engen Voraussetzungen für die unmittelbare Verwendung der nach § 113a TKG gespeicherten Verkehrsdaten ein Datenabruf ausnahmsweise erlaubt ist. Abgehalten werden damit folglich allein Kunden, deren Anonymisierungsinteresse sich gegen die in solchen besonders schwerwiegenden Fällen ermittelnden Behörden richtet." (BVerfG, Urteil vom 2. 3. 2010 - 1 BvR 256/08)
Solange das Auskunftsverfahren in diesen Fällen nicht ausreichend dargelegt worden ist, incl. der entsprechenden Bevollmächtigung der Datenverwendung durch die zuständige französische Behörde kann dieser Blog nur empfehlen vor einer Zahlung der Forderung einen erfahrenen und qualifizierten Rechtsanwalt einzuschalten.
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So und ich hab mal geschaut wie lange so etwas normalerweise dauert. Im Schnitt dauert das min schonmal 2-3 Monate länger wenn die Rechtswege korrekt eingehalten werden.
Dazu hier mal was interessantes was auch durchaus auf den obigen Fall zutreffen würde. Zitat:
Sachverhalt
Wie bei Filesharing-Abmahnungen üblich, hatte eine Plattenfirma (Universal Music GmbH), über eine Ermittlungsfirma angeblich eine Urheberrechtsverletzung festgestellt,. Es handelte sich um ein Pop-Album , welches in einer sog. Tauschbörse (Bittorrent, Emule, etc.) illegal zum Download angeboten worden sein soll. Da die IP-Adresse geloggt wurde, konnte die Kanzlei RASCH Rechtsanwälte, Hamburg, gem. § 101 Abs. 9 UrhG einen Auskunftsanspruch gegen den Provider des Anschlussinhabers vor dem LG Köln durchsetzen. Nach Erhalt der Postadresse des Anschlussinhabers, mahnten RASCH Rechtsanwälte den Anschlussinhaber ab und forderten ihn zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Kostenübernahme oder zur Zahlung eines abschließenden Vergleichsbetrages von 1.200 Euro auf. Der Anschlussinhaber reichte gegen den Auskunftsbeschluss gem. § 101 Abs. 9 UrhG Beschwerde ein. Er begründete die Beschwerde damit, dass der Provider Informationen über ihren Internetanschluss weitergegeben und das LG dies gestattet habe, ohne ihn hierüber zu informieren.
Kein Ausschluss der Beschwerde durch Erledigung des Auskunftsverfahrens
Das OLG Köln gab der Beschwerde statt. Es bejahte ein Beschwerderecht des Anschlussinhabers in dem Verfahren gem. §101 Abs. 9 UrhG. Das Beschwerderecht des Anschlussinhabers ist auch nicht durch Erledigung des Verfahrens erloschen, denn das Interesse des Anschlussinhabers an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Auskunftsbeschlusses erlischt durch die Erlefdigung nicht. Eine nachträgliche Feststellung ist möglich (vgl. § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG). Der Anschlussinhaber werde durch die richterliche Anordnung weiterhin erheblich beeinträchtigt, weil der Rechteinhaber sich nach erteilter Auskunft zunächst an ihn wende und die Ansprüche aus einer angeblichen Störerhaftung geltend mache. Hierdurch zwinge der Rechteinhaber den Anschlussinhaber zur Rechtsverteidigung, wodurch hohe Kosten entstehen könntent.
Ohne eigenes nachträgliches Beschwerderecht im Auskunftsverfahren wäre die Möglichkeit der Rechtsverteidigung aber wesentlich erschwert,. Die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Auskunft kann nämlich im Rahmen einer Klage des Rechteinhabers auf Ersatz von Kosten und Schadenersatz gegen diese Ansprüche ins Feld geführt werden.
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Geändert von Checker777 (26.01.11 um 08:59 Uhr).
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26.01.11, 09:46
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#11 (Permalink)
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Rapidshare Uploader abgemahnt - Abmahnkosten über 2.000 Euro
jemand der in dem rahmen uploaded (remotes vom eigenen root) hat i.d.R. soviel Einnahmen das die 2000Euro viel zu wenig sind, allein strafrechtlich betrachtet (unversteuerte einnahmen, verstoss gegen das urheberrecht etc) wäre da noch viel mehr zu holen, damit will ich sagen, es wäre NICHT NUR ein zivilprozeß drin.
Das "Problem" besteht im Moment nur noch darin, dass die Abmahnkanzleien noch viel zu wenig vom derzeitigen ablauf des uploadens verstehen, aber die holen auf, das geht schon seit 1985 so.
Wenn man liest was die Industrie teilweise fordert (zB. Sperrung der Internetanschlüsse illegaler Downloader wie in Frankreich) sollte jedem klar sein das die paradiesisch einfachen Zustände, wie sie momentan vorherrschen sehr bald vorbei sein werden.
i like the popcorn but i really hate the juice.....
edit: ihr solltet wirklich alle ge.tt benutzen weil saucool | | | | |
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26.01.11, 12:13
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#12 (Permalink)
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Rapidshare Uploader abgemahnt - Abmahnkosten über 2.000 Euro
Naja dann wird die ganze Szene sozusagen in den Untergrund gehen und man shared direct Pc to PC oder schickt sich Datenspeicher per Post oder Brieftauben...
und solche Foren wie unser hier werden nur noch trusted Membern vorbehalten sein und die Angebot und Nachfragethreads werden nur noch per PM befriedigt.
Alles noch Utopie aber es wird sicherlich immer Mittel und Wege geben. | | | | |
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26.01.11, 13:55
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#13 (Permalink)
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Rapidshare Uploader abgemahnt - Abmahnkosten über 2.000 Euro
es gibt noch ne alternative zu OCH wenns die OChs net mehr tun irgendwann mal
wird wieder alles in denn FXP/FTP sector zurück gehen
direkte FTP Downloads oder SFTs
wer dazu genaueres wissen will kann mir gerne ne PN schicken ! | | | | |
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26.01.11, 21:30
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#14 (Permalink)
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Rapidshare Uploader abgemahnt - Abmahnkosten über 2.000 Euro
Ich finde es in diesem Fall der Abmahnung recht interessant wie doch das schweizer Gesetz geachtet wird und das wo doch schon ein eindeutiges Urteil vom 08.09.2010 des Schweizer Bundesgericht in Bezug auf Art. 12; 13 des Datenschutzgesetzes in Hinblick auf die Ermittlung von Filesharer-IP-Adressen welche gegen Datenschutzrecht verstößt gesprochen wurde. Man bedient sich hier des Rechtsmißbrauches um Recht zu bekommen. Ich kann nicht erkennen das die Daten anhand eines richterlichen Beschlusses erlangt wurden. Ich frage mich daher, ob es da nicht nach § 286 ZPO in einem Beweisverwertungsverbot der IP Adresse enden würde, da diese ja rechtswidrig erlangt wurde. Ohne IP was bleibt dann noch. Oder wie seht Ihr das ganze? | | | | |
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