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Alt 30.06.11, 08:40   #1 (Permalink)
Benutzerbild von 6dl.to
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6dl.to
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GVU reagiert auf movie2k.to-Statement: Der Betrieb von kino.to & Co. ist illegal


Unter anderem auch aufgrund der Aussagen der movie2k.to-Admins bei gulli.com herrscht in sozialen Netzwerken und Foren die Diskussion vor, ob derartige Streaming-Portale wie cine.to, video2k.tv, movie2k.to und andere illegal seien. Die GVU ist sich dessen sicher und beruft sich dabei auf die unerlaubte Verwertung und die gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken.

Aktuell dreht sich allseits eine Diskussion darum, ob solche Streaming-Portalseiten wie kino.to und die Nachahmer illegal seien. Dabei wird auf dem Blog der GVU die Aussage der Administratoren von movie2k.to auf gulli.com zitiert, es gäbe kein Gesetz, welches das Betreiben derartiger Webseiten verböte. Dies trifft nach Aussage der GVU nicht zu. Vielmehr regeln die Paragraphen 106 und 108a des Urheberrechtsgesetzes die „Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke“ bzw. „die gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung“, wie es im Gesetzestext heißt.

Der Grund: Eine Portalseite mit katalogisierten Linksammlungen zu urheberrechtlich geschützten Filmen ermöglicht es Internetnutzern überhaupt erst, diese Dateien zu finden. Denn die Filehoster, bei denen die Dateien gespeichert sind, verfügen über keine Suchfunktion für diese Inhalte und sind somit nicht öffentlich. Erst durch die Veröffentlichung der Links auf der Portalseite werden die Dateien anderen Personen zugänglich gemacht. Die Betreiber der oben genannten Portalseiten besitzen dafür allerdings nicht die Erlaubnis der Rechteinhaber. Somit handelt es sich nach Ansicht der GVU um eine unerlaubte Verwertung und – wenn dadurch Einnahmen generiert werden – um eine gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung. Und eine wie auch immer geartete Verwertung findet immer statt.

Entsprechende Urteile im Sinne der Filmstudios haben bereits diverse Gerichte gefällt – darunter die Oberlandesgerichte Hamburg (OLG Hamburg, Urteil vom 30.09.2008, Az. 5 U 111/08), Köln (OLG Köln, Urteil vom 21.09.2007, Az. 6 U100/07) und München (OLG München, ZUM 2005, 896, 900) oder auch das Landgericht Düsseldorf im Jahr 2008 (LG Düsseldorf, Urteil vom 31.01.2008, Az. 12 O 246/07). Bereits im Jahr 2004 verurteilte das Amtsgericht Papenburg (AG Papenburg, Urteil vom 18.08.2004, Az. 14 Ds 830 Js 580/04) den Betreiber einer Filesharing-Portalseite wegen Betreibens einer Internetseite, auf der „eine große Anzahl von sog. Links zu illegalen Filmangeboten“ abgelegt waren. Damit, so das Gericht, habe der Mann das öffentliche Bereithalten von illegalen Filmdateien gefördert und deren Download durch Dritte ermöglicht.

Ob das öffentliche Bereitstellen von Raubkopien per Stream strafbar sei, ist eine Frage, die zwar in den USA jetzt vor der endgültigen Klärung steht. Dagegen stand dies in Deutschland im Gegensatz zur Nutzung der Streams nicht zur Diskussion. Denn der Paragraph 19 a UrhG regelt das „Recht der öffentlichen Zugänglichmachung“ unabhängig von der verwendeten Technologie.

Quelle: gulli.com - news - view - GVU reagiert auf movie2k.to-Statement: Der Betrieb von kino.to & Co. ist illegal

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Alt 30.06.11, 12:14   #2 (Permalink) Top
Benutzerbild von Darumato
Mitglied seit: Mar 2011
Beiträge: 590
Darumato ist offline
Darumato
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GVU reagiert auf movie2k.to-Statement: Der Betrieb von kino.to & Co. ist illegal

Dass die GVU der Meinung ist, dass das illegal ist ist klar...das können sie auch gerne sein, ist dann ihre eigene Meinung. Aber was letztendlich entschieden wird entscheiden die Anwälte und Richter durch die Interpretationen und das ist gut so.

Ist wohl nur mal wieder ein wildes Säbelrasseln um unbedarfte abzuschrecken^^

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Alt 30.06.11, 18:47   #3 (Permalink) Top
Benutzerbild von HeinoFlicks
Mitglied seit: Nov 2010
Beiträge: 77
HeinoFlicks ist offline
HeinoFlicks
Mebmer
 
GVU reagiert auf movie2k.to-Statement: Der Betrieb von kino.to & Co. ist illegal

naja, mal ehrlich, ich denke nicht das jemand wirklich ernsthaft glaub, das wenn er Aktuelle Kinofilme im Internet anschaut das ganze auch noch legal ist.

sry 4 offtopic

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Alt 01.07.11, 17:11   #4 (Permalink) Top
Benutzerbild von sekele
Mitglied seit: May 2009
Beiträge: 5.068
sekele ist offline
sekele
Dumping-Henker
 
GVU reagiert auf movie2k.to-Statement: Der Betrieb von kino.to & Co. ist illegal

Freitod, Drogen und anderes Zeug haben in diesem Thread nichts zu suchen

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Alt 03.07.11, 19:15   #5 (Permalink) Top
Benutzerbild von Rockaxe
Mitglied seit: Jan 2010
Beiträge: 148
Rockaxe ist offline
Rockaxe
70ies Geschädigter
 
GVU reagiert auf movie2k.to-Statement: Der Betrieb von kino.to & Co. ist illegal

ja und dann soll die gvu weiterträumen.
solange die Dateien nicht auf den Seiten von kino.to und konsorten liegen....
außerdem was ist mit werbefinanzierten angeboten in den usa z. b. wie hulu.com?
über nen us-proxy zu schauen und dann?

 

Wenn was down - dann Down! Keine Re-Upps!
Wenn PW dann Rockaxe oder reselatte
Bei sonstigen Fragen - PN!
~ Have Fun ~ Enjoy It ~ Stay Tuned ~
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Alt 02.02.12, 10:54   #6 (Permalink) Top
Benutzerbild von klaus93
Mitglied seit: Jan 2012
Beiträge: 1
klaus93 ist offline
klaus93
Member
 
GVU reagiert auf movie2k.to-Statement: Der Betrieb von kino.to & Co. ist illegal

nun vorkutzem hat ja ein Richter recht gesprochen und der war der auffassung das auch ein Stream ein Download sei da ja auch daten herruntergeladen werden und das war für denn grund genug um auch Streams als download zubehandelt was heißt das auch das anschauen von Filmen auf Movie3k illegal ist
Quelle: preisgenau.de

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