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23.01.12, 12:06
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movie2k.to, kinox.to: Konsum von Streams für Nutzer ungefährlich!
movie2k.to, kinox.to: Konsum von Streams für Nutzer ungefährlich! Zitat:
Die GVU und einige Internet-Portale versuchen seit ein paar Wochen das Gerücht zu streuen, dass die Nutzung von Streaming-Portalen strafbar und somit gefährlich sei. Man bezieht sich dabei auf eine einzelne Aussage des Richters, der in Leipzig über die Betreiber von kino.to geurteilt hat. Wir haben das Gerücht von RA Dr. Alexander Wachs prüfen lassen, der sich auf Urheberrecht spezialisiert hat.
Dr. Alexander Wachs: Aufmerksame Nutzer haben es schon vor knapp einer Woche gemerkt. Der Anbieter Megaupload ist "down". Und wieder geistern Gerüchte durch die Blogs und Foren. Viele Nutzer von Streaming-Diensten fragen sich nun, ob morgen die Polizei vor ihrer Tür steht oder übermorgen ein Anwalt eine teure Abmahnung verschickt. Dem ist aber nicht so.
Zwar existiert eine Pressemitteilung der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), wonach Richter Mathias Winderlich vom Amtsgericht Leipzig "nebenbei" andeutet, dass es auch verboten sei, sich einen Stream anzuschauen. Dies ist aber sehr umstritten. Es ist unter Juristen nicht endgültig geklärt, ob durch das Streamen tatsächlich im Cache eine echte Vervielfältigung stattfindet. Nach meiner Einschätzung ist dies zu verneinen.
Jedenfalls ist es aber so, dass selbst wenn das Streamen strafbar wäre, die Ermittlungsbehörden keine Möglichkeit hätten, dies einer bestimmten Person zuzuordnen. Der Staatsanwalt müsste nämlich beweisen, wer genau aus dem Haushalt zum fraglichen Zeitpunkt vor dem Rechner saß. Hinzu kommt, dass man sich in einem Strafverfahren auch nicht selber belasten muss. Zumal ja nicht einmal "Beweise" auf der Festplatte wären, denn der Stream ist eben nicht dauerhaft auf dem PC, sodass auch nicht aus der Zugehörigkeit des Rechners (Kinderzimmer oder Arbeitszimmer) zumindest ein Verdacht konkretisiert werden könnte. Daher würde ein Strafverfahren, ohne Geständnis wohl immer eingestellt werden.
Anders könnte dies zivilrechtlich aussehen. Denn zivilrechtlich würde es schon ausreichen, wenn die "Vervielfältigung" - unterstellen wir hier einmal eine solche beim Konsum eines Streams - über den Anschluss erfolgte. Nur ist hier klar zu sagen, dass sich die Verfolgung für abmahnende Anwälte kaum lohnen würde. Denn die Werte um die es gehen würde, also Gegenstandswert und Schadensersatz, wären sehr gering. Beim Schadensersatz wird dies besonders deutlich. Der Schaden wird bei Urheberrechtsverletzungen üblicherweise nach der Lizenzanalogie berechnet. Bei der Lizenzanalogie wird geprüft, was ein Rechteinhaber für ein Entgelt für den Abruf des Streams verlangt hätte. Dabei ist ausschlaggebend, was vernünftige Vertragsparteien vereinbart hätten. Hier kann es nur um Summen gehen, die deutlich niedriger sind, als was der Kauf eines Musikalbums oder der Kinofilm auf Blu-Ray Disc oder DVD gekostet hätte. Denn vernünftige Vertragsparteien würden für einen Stream bei dem man nur einmal ein Album anhören kann, niemals so viel zahlen, wie wenn man das Album unbegrenzt oft genießen kann.
Mein Fazit lautet: Das Anschauen von gestreamten Filmen ist für Nutzer weiterhin ungefährlich, wenn auch nicht sicher legal. Ob es allerdings richtig ist, Musik oder Filme zu konsumieren ohne diese zu bezahlen, steht auf einem anderen Blatt.
Dr. Alexander Wachs, Hamburg
Ergänzung von Lars Sobiraj:
Es ist bei der Angelegenheit Folgendes zu bedenken: Die Schadensersatzforderungen der Abmahn-Anwälte sind ja nur deswegen so hoch, weil das Werk bei P2P-Transfers innerhalb kürzester Zeit sehr vielen Personen zum Download angeboten wird. Bei einer massenweisen Verbreitung können Rechteinhaber und abmahnende Anwälte folglich sehr hohe Schadenersatzforderungen verlangen. Bei einem Stream geht es im Unterschied dazu nur um den Download, nicht um den Upload eines Werkes an Dritte. Da nach Ende des Konsums der Film nicht in Form einer Datei vorliegt, ist unter Juristen selbst der Download strittig. Und wie schon von Herrn Wachs ausgeführt: Wenn überhaupt, müsste der Nutzer einer Streaming-Webseite nur den Wert begleichen, den man sonst für den legalen Stream hätte entrichten müssen. Von daher erscheint der Versand von Massenabmahnungen für jegliche Anwälte bei weitem nicht lukrativ genug. Das gilt auch für diejenigen Anwälte, die mit ihrer Kanzlei wenig bis keinen Umsatz einfahren können. Abmahnungen wären also theoretisch möglich. Sie sind aber finanziell gesehen nicht wirklich attraktiv.
Den illegalen Beziehern von Filmen den Mittelfinger zu zeigen, erscheint unpassend. Die Aktion von Constantin Film, Sido und B-Tight war aber sowohl kreativ als auch unterhaltsam. Jeder Power-User von kinox.to oder Power-Downloader bei RapidShare sollte sich dennoch einmal in Ruhe überlegen, von welchen Einnahmen die mitunter horrenden Kosten für die Produktion neuer Filme beglichen werden sollen, wenn niemand mehr ins Kino geht. Da nützt es recht wenig zu argumentieren, die Unternehmen seien es selbst schuld, weil sie aus finanziellen Erwägungen heraus ihre Verwertungskette nicht aufbrechen wollen.
Am Ende stellt sich also die Frage: Muss man tatsächlich alles Mögliche im Internet tun, nur weil es nicht bestraft wird?
| Quelle: gulli.com - home | | | | |
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30.01.12, 23:19
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movie2k.to, kinox.to: Konsum von Streams für Nutzer ungefährlich!
Stimmt, habe das auch schon gehört  | | | | |
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12.02.12, 15:10
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#4 (Permalink)
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movie2k.to, kinox.to: Konsum von Streams für Nutzer ungefährlich!
Zitat:
Zitat von Dash_One | dieses mal stammen die News nicht direkt von Bild.de . Sie beziehen sich hier auf eine andere Quelle (focus), wie man in diesem Thread hier nachlesen kann: | | | | |
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12.02.12, 15:50
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#5 (Permalink)
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movie2k.to, kinox.to: Konsum von Streams für Nutzer ungefährlich!
In dem von Julian1986 genannten Thread geht es weiter. | | | | |
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